Landesaufnahmesystem in NRW
Das Land NRW hat seit Ende 2017 ein dreistufiges System der Landesaufnahme und -unterbringung, das Schutzsuchende in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge durchlaufen müssen.
- Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA)
- Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)
- Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)
Aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen erfolgt entweder die Zuweisung in eine Kommune oder die Ausreise oder Abschiebung.