Landesaufnahmesystem in NRW

Das Land NRW hat seit Ende 2017 ein dreistufiges System der Landesaufnahme und -unterbringung, das Schutzsuchende in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge durchlaufen müssen.

Aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen erfolgt entweder die Zuweisung in eine Kommune oder die Ausreise oder Abschiebung.


Landesaufnahmesystem in NRW Leistungsbeschreibung: Vergabe Betreuungsdienstorganisation

Am 26.04.2023 veröffentlichte die Bezirksregierung Arnsberg die aktuell geltenden Betreuungsstandards in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen in Form der Leistungsbeschreibung, auf deren Grundlage die…

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Landesaufnahmesystem in NRW Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA)

Alle Schutzsuchenden, die ihren Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen müssen und sich in NRW aufhalten, sind nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes dazu verpflichtet, sich zunächst persönlich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zu…

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Landesaufnahmesystem in NRW Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)

Wenn NRW für die Aufnahme eines Asylsuchenden zuständig ist, wird dieser in der Regel mit einem Shuttle-Bus aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in die für ihn bestimmte Aufnahmeeinrichtung gebracht. NRW betreibt derzeit fünf sog. Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des…

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Landesaufnahmesystem in NRW Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE)

Im Anschluss an den Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt der Transfer in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) – ebenfalls eine Sammelunterkunft des Landes. Es gibt derzeit 28 Zentrale Unterbringungseinrichtungen in NRW, die jeweils für 160 bis 1.200 Personen ausgelegt sind.

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Seit dem 4. Dezember 2017 sind alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen möchten, nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes dazu verpflichtet, sich persönlich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zu melden. …

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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