| In eigener Sache, Publikationen Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte
Broschüre des FR NRW zu verschiedenen Institutionen, die für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.
Nur selten verfügen neu gegründete und/oder ehrenamtlich organisierte Initiativen über nennenswerte finanzielle Mittel oder regelmäßige Einnahmen. Für die Durchführung eines Projektes ist eine Initiative dann auf die Unterstützung Dritter angewiesen. In dieser Broschüre werden verschiedene Institutionen vorgestellt, die für eine materielle Unterstützung von Projektvorhaben zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können. Eine Unterstützung kann beispielsweise durch Stiftungen, zivilgesellschaftliche Gruppen oder Gewerkschaften und Kirchen erfolgen.
Schwerpunktmäßig werden in dieser Broschüre Fördermöglichkeiten vorgestellt, mit denen kleinere Projekte wie z. B. Vortragsveranstaltungen oder Kongresse unterstützt werden können. Doch auch für Initiativen, die größere Projekte planen und z. B. eine Stelle über eine Fördermittelgeberin (teil-)finanzieren möchten, gibt es einige Optionen in dieser Broschüre.
Die aktuelle Version (Stand November 2023) der Broschüre finden Sie hier.
Darüber hinaus möchten wir Sie noch auf folgende Fördermöglichkeit hinweisen:
Die "Deutsche Bank Stiftung" fördert durchgehend Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales in Deutschland. Zentrales Ziel ist die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Die Stiftung initiiert und unterstützt Projekte, die neue Erfahrungsräume eröffnen und junge Menschen dazu befähigen, individuellen Begabungen zu entfalten. Explizit im Fokus stehen Projekte zur Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte und die Stärkung der Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen sowie die Förderung eines vielfältigen kulturellen Lebens in Deutschland. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs.
Nähere Informationen können hier abgerufen werden.