"Sichere Herkunftsstaaten"

Im Rahmen des Konstrukts der „sicheren Herkunftsstaaten“ wird die gesetzliche Regelvermutung aufgestellt, dass es in diesen Ländern weder politische Verfolgung noch sonstige unmenschliche Behandlung oder Bestrafung gebe.

Die Möglichkeit, Länder als „sicher“ zu deklarieren, wurde 1993 im Rahmen des sogenannten Asylkompromisses mit dem Ziel der Beschleunigung der Asylverfahren im Grundgesetz verankert, um dem Wunsch nach schnelleren Abschiebungen nachzukommen. Die Bestimmung eines Staates als „sicheren Herkunftsstaat“ erfolgt im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Für Asylsuchende aus diesen Ländern gelten Sonderregelungen im Rahmen des Aufnahme- und Asylverfahrens, die der Beschleunigung und dem Ausschluss von Teilhabemöglichkeiten dienen. Die Asylanträge von Personen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten werden als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, außer Asylsuchende können im Einzelfall Tatsachen oder Beweismittel anführen, die deutlich machen, dass ihnen entgegen der Regelvermutung politische Verfolgung oder ernsthafter Schaden droht (§ 29a AsylG). Die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ hat weitreichende negative Folgen, wie verkürzte Rechtsmittel- und Ausreisefristen, eine Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen sowie eine Wiedereinreisesperre.

Als "sichere Herkunftsstaaten" sind in Anlage II zu § 29a Asylgesetz folgende Staaten aufgelistet: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Die Republik Moldau und Georgien wurden seit dem 23.12.2023 ebenfalls in diese Liste aufgenommen (Stand: Dezember 2023).

In dieser Kategorie finden Sie Beiträge und Informationen zum Konstrukt „sicherer Herkunftsstaat“ und zur möglichen Aufnahme weiterer Länder in die Liste "sicherer Herkunftsstaaten".


Aktuell, Sichere Herkunftsstaaten Weitere sichere Herkunftsstaaten: Republik Moldau und Georgien

Die Republik Moldau und Georgien sind in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen worden. Die Bundesregierung möchte damit erreichen, dass Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – ihr…

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Mit einem Bericht über die aktuelle Situation in den ,,Sicheren Herkunftsstaaten‘‘ des Westbalkans, möchte der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine Ergänzung, zum im Dezember 2019 veröffentlichten Bericht der Bundesregierung, vornehmen.
Dieser Überblick soll nicht eine Darstellung der Situation in…

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Sichere Herkunftsstaaten Menschenrechtssituation in den Maghreb-Staaten

Obwohl es viele Berichte über die prekäre Menschenrechtssituation in den Maghreb-Staaten gibt, ist die Bundesregierung weiterhin bestrebt, Tunesien, Marokko und Algerien als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen. Die laufende Gesetzesinitiative bedarf noch einer Entscheidung des Bundesrats.…

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Pressemitteilung von PRO ASYL vom 20. November 2018: PRO ASYL: Wunschdenken jenseits der Realität Der BILD-Zeitung vom 20. November zufolge ist der thüringische Ministerpräsident Ramelow »grundsätzlich bereit«, nach Verhandlungen die Maghreb-Staaten als sicher einzustufen. PRO…

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Presseerklärung von PRO ASYL vom 21. September 2018: PRO ASYL appelliert an den Bundesrat, den Gesetzentwurf abzulehnen
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Erweiterung der sog. »sicheren Herkunftsländer« ist aus Sicht von PRO ASYL verfassungs- und europarechtswidrig. Er gibt dem Dauerasylstreit ohne…

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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