| Sichere Herkunftsstaaten Sichere Herkunftsstaaten müssen für alle sicher sein
Der Europäische Gerichtshof hat am 1. August 2025 entschieden, dass ein Staat nur dann als sicherer Herkunftsstaat gelten darf, wenn er für alle Menschen sicher ist. Damit stellt das Gericht klar, dass pauschale Einstufungen, die die Gefährdung bestimmter Gruppen ignorieren, europarechtswidrig sind.
Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal gegen die politische Praxis, ganze Länder trotz nachweislicher Menschenrechtsverletzungen als „sicher“ einzustufen. Regierungen dürfen sich nicht über ihre eigenen Rechtsgrundlagen hinwegsetzen, sondern müssen Schutzbedarfe aller Bevölkerungsgruppen ernst nehmen.
Das Urteil können Sie hier finden.