| Landesaufnahmesystem in NRW Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)

Wenn NRW für die Aufnahme eines Asylsuchenden zuständig ist, wird dieser in der Regel mit einem Shuttle-Bus aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in die für ihn bestimmte Aufnahmeeinrichtung gebracht. NRW betreibt derzeit fünf sog. Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW liegen in den Städten Bielefeld, Essen, Köln/Bonn, Mönchengladbach und Unna. In diesen können jeweils zwischen 600 und 2.000 Personen untergebracht werden.

Die Erstaufnahmeeinrichtungen liegen meistens in der Verantwortung der jeweiligen Kommune unter Aufsicht der Bezirksregierungen. Für die Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden in den Einrichtungen werden privatgewerbliche oder gemeinnützige Betreuungsdienstleister beauftragt.

In jeder Erstaufnahmeeinrichtung ist mindestens eine Asylverfahrensberatungsstelle angesiedelt, die unabhängig von behördlichen Stellen zum Asylverfahren berät und informiert. Die Kontaktdaten der entsprechenden Stellen finden Sie in unserem Netzheft.

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Schutzsuchenden registriert, d.h. erkennungsdienstlich behandelt. Den Schutzsuchenden wird daraufhin eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweis, AKN) (§ 63a AsylG) ausgestellt, der die Registrierung als Asylsuchender in Deutschland bescheinigt. In der Erstaufnahmeeinrichtung wird zudem eine Gesundheitsuntersuchung (§ 62 AsylG) durchgeführt, die im AKN vermerkt wird.

In der Regel findet ein bis zwei Tage nach Ankunft in der EAE die förmliche Asylantragstellung im der EAE zugeordneten Ankunftszentrum des BAMF statt. Auch die Anhörung im Asylverfahren durch das BAMF soll möglichst während des Aufenthalts in der EAE erfolgen. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung dauert i.d.R. etwa eine Woche bis 10 Tage. Danach folgt der Transfer in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE).
 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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