Besonders Schutzbedürftige
Laut der - im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) neugefassten - EU-Aufnahmerichtlinie (2024/1346) besteht für verschiedene Gruppen von Flüchtlingen ein erhöhter Schutzbedarf. Zu diesen gehören insbesondere (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen (siehe hierzu auch Gesundheit), Schwangere und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Auch Überlebende von Menschenhandel, Folter und anderen Formen schwerer Gewalt zählen zu den besonders Schutzbedürftigen.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, die jeweils besonderen Bedürfnisse dieser vulnerablen und von Mehrfachdiskriminierungen betroffenen Menschen im Asylverfahren, in der Unterbringung und der Rehabilitation zu berücksichtigen.
In dieser Kategorie finden Sie Beiträge und Informationen über besonders schutzbedürftige Flüchtlinge und Arbeitshilfen zum Umgang mit ihnen.
Zum Personenkreis besonders Schutzbedürftiger können auch queere Flüchtlinge zählen. Hierzu finden Sie auf unserer (Archiv-)Seite Infopool LSBTIQ (Projektende: 31.12.2024) weitere Informationen.
Weiterführende Informationen zu den jeweiligen vulnerablen Gruppen bieten
- der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF)
- der Bundesverband Psychosozialer Zentren (ehem. BafF) sowie
- die Roadbox "Flucht und Behinderung" von Handicap International.
Informationen zum Thema Genitalbeschneidung bietet das Bildungsportal KUTAIRI.
Psychosoziale Beratungsangebote für Flüchtlinge sowie Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel finden Sie in unserem Netzheft.