| Besonders Schutzbedürftige Abschiebungsverbot für Kleinkind: VG Köln erklärt Abschiebung eines jesidischen Kindes in den Irak für menschenrechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Abschiebung eines einjährigen jesidischen Kleinkindes in den Irak für unzulässig erklärt. Mit Urteil vom 3. August 2026 verpflichtete das Gericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für das im Bundesgebiet geborene Kind ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen (Az.: 27 K 7411/25.A). Zur Begründung führten die Richter aus, dass dem Kind bei einer Rückkehr und der drohenden Unterbringung in einem irakischen Flüchtlingslager eine mit Art. 3 EMRK unvereinbare Verelendung und unmenschliche Behandlung drohe. Bei besonders vulnerablen Personen wie Kleinkindern sei die Schwelle zu einer Menschenrechtsverletzung durch mangelhafte humanitäre Bedingungen schneller erreicht als bei gesunden Erwachsenen.