| Frauen und Familie VG Köln spricht syrischer Frau wegen fehlenden staatlichen Schutzes Flüchtlingsstatus zu
Das Verwaltungsgericht Köln hat einer alleinstehenden syrischen Frau, der in ihrem Herkunftsland familiäre Gewalt und Zwangsheirat drohen, den vollen Flüchtlingsstatus zugesprochen. Mit Urteil vom 11. Juni 2026 verpflichtete das Gericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG (Az.: 3 K 4975/24.A). Zwar verneinten die Richter eine allgemeine Gruppenverfolgung von Frauen in Syrien, bejahten aber die geschlechtsspezifische Verfolgung im konkreten Einzelfall. In Syrien fehle es sowohl an effektivem staatlichen Schutz vor innerfamiliären Übergriffen als auch an einer internen Fluchtalternative für alleinstehende Frauen.