Asylpaket II
Seit dem 17. März 2016 ist das sog. Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren - kurz Asylpaket II - in Kraft. Zu den wichtigsten Veränderungen durch das Asylpaket II zählen die Einführung der beschleunigten Asylverfahren, umfangreiche Leistungskürzungen, die Aussetzung des Familiennachzugs für international subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16.03.2018 und Einschränkungen bei der Geltendmachung von Krankheiten im Rahmen des Asylverfahrens und im Zuge der Abschiebung.