Integrationsgesetz
Seit dem 06. August 2016 ist das sog. Integrationsgesetz in Kraft. Es enthält u. a. die Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge, Regelungen zur Ausbildungsduldung, Änderungen bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Schutzberechtigte und Möglichkeiten zur Kürzung des Existenzminimums.