| Landesaufnahmesystem in NRW Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE)
Im Anschluss an den Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt der Transfer in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) – ebenfalls eine Sammelunterkunft des Landes. Es gibt derzeit 29 Zentrale Unterbringungseinrichtungen in NRW, die jeweils für 160 bis 1.376 Personen ausgelegt sind.
Insgesamt stehen im Landesaufnahmesystem derzeit 35.813 Unterbringungsplätze zur Verfügung, davon 7.320 Plätze
in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), 19.734 Plätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sowie 8.759 Plätze in Notunterkünften (NU). Zur Belegungssituation wird dem Landtag regelmäßig ein Bericht des MKJFGFI zum „Sachstand zu Zugängen, Zuweisung, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen in NRW“ (zuletzt vom 30.06.2025 mit Stand 31.05.2025) vorgelegt.
Die ZUEen liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung. Für die Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden werden privatgewerbliche oder gemeinnützige Betreuungsdienstleister beauftragt. Auch in den ZUEen ist jeweils eine unabhängige Asylverfahrensberatungsstelle angesiedelt, deren Kontaktdaten Sie in unserem Netzheft finden. Für ausländer- und passrechtliche Maßnahmen in den Aufnahmeeinrichtungen sind die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) zuständig.
In den ZUEen verbleiben Schutzsuchende bis zur Zuweisung oder Ausreise bzw. Abschiebung. Zugewiesene Personen werden aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen auf die Kommunen verteilt (Unterbringung in den Kommunen).
Zur Problematik eines verlängerten Aufenthalts in Landesaufnahmeeinrichtungen: Kritik und Politisches zur Landesunterbringung.
Im Zuge der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzepts (LSGK), das seit April 2017 gilt, werden bestimmte ZUEen als Unterkünfte für besonders schutzbedürftige Personengruppen im Sinne von Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie ausgewiesen.