| Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen OVG Lüneburg: Unterbringungssatzung der Landeshauptstadt Hannover ist rechtswidrig
Nach einem Hinweis des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Az. 9 LA 68/24) auf die Rechtswidrigkeit ihrer Gebührensatzung hat die Landeshauptstadt Hannover einen Gebührenbescheid für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft aufgehoben. Das von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch geführte Verfahren endete damit ohne Urteil mit einem vollständigen Erfolg in der Sache.
Zur Begründung führte das OVG in seinem Berufungszulassungsbeschluss aus, dass der festgesetzte Gebührensatz nicht nachvollziehbar sei. Es mangle an einer belastbaren Berechnungsgrundlage, da die festgelegten Gebühren offensichtlich nicht auf den Berechnungen der Kalkulation fußten. Zudem wurden die umlagefähigen Betreiberkosten falsch angesetzt und die Kostenvorausberechnung wies wesentliche Mängel auf, wodurch eine rechtliche Prüfung der Gebührenangemessenheit faktisch unmöglich war.