| Kirchenasyl Merkblatt des BAMF zum Kirchenasyl
Das BAMF hat seine 18-Monats-Praxis weitgehend aufgegeben.
Eine Heraufsetzung auf 18 Monate soll nur noch erfolgen,
- wenn die betroffenen Person vor Aufnahme in das Kirchensasyl bereits untergetaucht war, und
- wenn bei Aufnahme nicht der konkrete Aufenthaltsort des Schutzsuchenden mitgeteilt wird
Merkblatt Kirchenasyl im Kontext von Dublin-Verfahren (Stand Januar 2021)