| Aufenthaltsgestattung und Duldung Verfahrensduldung durch Mängel bei der Aktenführung
Eine nicht ordnungsgemäße Aktenführung seitens der zuständigen Behörde kann einen rechtlichen Anspruch auf eine Verfahrensduldung begründen. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.
Den Beschluss vom 24.08.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.