| Aufenthaltsgestattung und Duldung Keine Abschiebung bei Ausbildung? – Handreichung für die Beratungspraxis
Doris Kratz-Hinrichsen, Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, informiert in dieser im Mai 2025 erschienenen Handreichung über die rechtlichen Möglichkeiten, wie geduldete Personen während einer Ausbildung vor Abschiebung geschützt werden können. Dabei werden die Regelungen zur Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und zur Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16g AufenthG) ausführlich erläutert und praxisorientierte Hinweise für die Beratung gegeben.
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