| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Zum Tag des Flüchtlings: Bleiberechte statt Abschiebungen!
Bochum, 02.10.2026
Pressemitteilung 09/2026
Zum Tag des Flüchtlings: Bleiberechte statt Abschiebungen!
Neben drastischer Abschottung gehören zu dem politisch ausgerufenen Kampf gegen die sog. „illegale Migration“ auch Maßnahmen, die sich gegen in Deutschland lebende Menschen ohne festen Aufenthalt richten. Damit die Zahl der Ausreisepflichtigen sinkt, soll die der Abschiebungen um jeden Preis steigen. Politikerinnen und Medien versuchen diese Forcierung von Abschiebungen, auch in Krisengebiete und Unrechtsstaaten, zu legitimieren, etwa indem sie die Betroffenen pauschal mit Sozialleistungsmissbrauch und Kriminalität in Verbindung bringen. Durch einen angeblichen Fokus auf Abschiebung von sog. „Straftätern“ – worunter Politikerinnen schlagwortartig auch gerne Personen fassen, die (unschuldig) Teil einer polizeilichen Ermittlung waren – stellen sie ausreisepflichtige Menschen allgemein als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
In Nordrhein-Westfalen ist das Thema Abschiebungen jüngst durch die unsachliche und mitunter bewusst irreführende Debatte um die sog. „Coesfelder Liste“ wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten (s. auch unsere Pressemitteilung vom 14.08.2026). NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer (Grüne) reagierte mit der Vorstellung eines Fünf-Punkte-Plans zur Stärkung der Arbeit der kommunalen Ausländerbehörden. Sie kündigte ein Maßnahmenbündel zur ‚Optimierung‘ von Prozessen bei Abschiebungen, insbesondere von „Straftätern und Gefährdern“, an. Abschließend betonte Schäffer indes auch die Bedeutung bleiberechtlicher Perspektiven.
„Allein dieser letzte Punkt, die Verfestigung von Aufenthalten, stellt eine echte und gute Lösung dar! Es gibt vielfältige Gründe, die einer Ausreise oder Abschiebung entgegenstehen können und die oftmals weder die Betroffenen noch die Ausländerbehörden beseitigen können. Ein Bleiberecht verschafft den Betroffenen die Möglichkeit eines Lebens in Sicherheit und Würde und ist zugleich für die Ausländerbehörden viel ressourcenschonender“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „CDU und Grüne in NRW müssen sich auf das in ihrem Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel zurückbesinnen, Bleiberechtsregelungen umfassend auszuschöpfen!“
In diesem Zuge muss das Land u. a. der Behördenpraxis Einhalt gebieten, trotz faktischer Aussetzung der Abschiebung keine Duldungsbescheinigung auszustellen und dadurch bleiberechtliche Möglichkeiten zu versperren. Es braucht, gerade angesichts der öffentlichen Angriffe auf das Kölner „Bleibeperspektiven“-Programm, vonseiten der Landesregierung zudem ein klares Bekenntnis zu und eine Förderung von kommunalen Initiativen, (Langzeit-)Geduldete bei der Aufenthaltssicherung zu unterstützen.
Birgit Naujoks: „Anstatt, wie im Haushaltsplan für 2027 vorgesehen, das Budget für die Zentralen Ausländerbehörden – und damit auch für Abschiebungen – massiv aufzustocken, muss NRW in bleiberechtsbezogene Strukturen investieren! Hierzu gehört etwa, die landesgeförderte Flüchtlingsberatung zu stärken und – analog zur regionalen Rückkehrkoordination – Bleiberechtskoordinationsstellen bei den Bezirksregierungen einzurichten.“
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.