| Aktuell, Asylverfahren Welche Zuständigkeit gilt bei Asylklagen mehrerer Familienangehöriger?
Klagen verschiedene Mitglieder einer Familie an unterschiedlichen Orten gegen ihre Asylbescheide, stellt sich oft die Frage, welches Gericht für das einzelne Verfahren zuständig ist.
Im Beschluss vom 25.09.2026 (Az. 1 AV 1.26) klärt das Bundesverwaltungsgericht diese Vorrangregel: Sind die Klagen von Familienangehörigen bei verschiedenen, eigentlich zuständigen Verwaltungsgerichten anhängig, ist immer das Gericht zuständig, bei dem das erste Verfahren eines Familienmitglieds eingegangen ist.