| Aktuell, AMMVO/Dublin-Verordnung VGH München: Hohe Hürden bei Berufung gegen BVerwG-Einschätzung zu Griechenland
Der VGH München stellt mit Beschluss vom 14. Oktober 2026 (Az. 24 ZB 26.31565) klar: Wer eine Tatsachenentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Situation in einem Dublin-Staat (hier: Griechenland) wegen „grundsätzlicher Bedeutung“ anfechten will, muss strengste Begründungsanforderungen erfüllen. Für eine Zulassung der Berufung reicht die bloße Kritik an der BVerwG-Lageeinschätzung nicht aus; stattdessen muss eine konkrete, klärungsbedürftige und über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage präzise dargelegt werden.