| Aktuell, Sichere Herkunftsstaaten Türkei gilt im EU-Asylsystem künftig grundsätzlich als „sicherer Herkunftsstaat“
Nach der neuen EU-Asylverfahrensverordnung im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gelten EU-Beitrittskandidaten auf Unionsebene grundsätzlich als „sichere Herkunftsstaaten“. Während die Ukraine wegen des anhaltenden Krieges ausgenommen bleibt, trifft diese Einstufung auf die Türkei zu, obwohl die Beitrittsverhandlungen seit Jahren ruhen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (Drs. 21/7993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht, beobachtet sie „die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen in der Türkei fortlaufend, auch mit Blick auf die Frage, inwiefern die Voraussetzungen für die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat gegeben sind“.