| Aktuell, Sichere Herkunftsstaaten Sichere Herkunftsstaaten: Bundesregierung legt Bericht vor
Die Bundesregierung hat ihren fünften Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten (09.09.2026) vorgelegt. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass alle zehn betroffenen Länder auch weiterhin die rechtlichen Kriterien für diese Einstufung erfüllen. Zu den festgelegten sicheren Herkunftsländern gehören Ghana und Senegal (seit 1993), Bosnien und Herzegowina, Serbien und Nordmazedonien (seit 2014), Albanien, Kosovo und Montenegro (seit 2015) sowie Georgien und die Republik Moldau (seit 2023).
Die Einstufung bewirkt, dass Asylanträge aus diesen Staaten grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden können, um Asylverfahren deutlich zu beschleunigen.