| Aktuell, Aufenthalt OVG Niedersachsen: Rückwirkende Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Beschluss vom 31.07.2026 – 13 LA 172/26) hat klargestellt, dass das Außerkrafttreten des § 104c AufenthG a.F. zum 30. Dezember 2025 einer rückwirkenden Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts nicht grundsätzlich entgegensteht. Eine Erteilung für die gesetzliche Dauer von 18 Monaten ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin möglich, sofern der Antragsteller alle tatbestandlichen Voraussetzungen bereits während der Geltungsdauer der Norm erfüllt hatte.