| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung NRW verlängert Abschiebungsstopp in den Iran
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Aussetzung von Rückführungen in den Iran erneut verlängert. Mit dem aktuellen Erlass vom 15.04.2026 wird die bestehende Anordnung gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen bis zum 15.07.2026 fortgeführt. Von der Regelung ausgenommen bleiben weiterhin Personen, die schwere Straftaten begangen haben oder als Sicherheitsrisiko eingestuft werden.

