| Aktuell, Aufenthaltstitel Neue Regelung bei vorzeitiger Arbeitslosigkeit von Fachkräften
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung im Bundesgesetzblatt wird der Schutz für zugewanderte Fachkräfte bei einem unvorhergesehenen Jobverlust gestärkt. Der neue Absatz 5 des § 18 AufenthG setzt Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1233 um und schreibt vor, dass ein Aufenthaltstitel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich noch für mindestens sechs Monate, bei besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für mindestens neun Monate, gültig bleiben muss. Diese Frist gewährt Betroffenen ausreichend Zeit zur Suche einer neuen Beschäftigung, ohne dass dadurch jedoch ein Anspruch auf Verlängerung über die ursprüngliche Geltungsdauer hinaus entsteht.
Den vollständigen Gesetztext vom 28.07.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.