| Aktuell, Abschiebung, Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) Neue EU-Rückkehrverordnung im Amtsblatt veröffentlicht
Das Amtsblatt der Europäischen Union hat die neue EU-Rückkehrverordnung veröffentlicht. Die Neuregelung bringt gravierende Verschärfungen bei Abschiebungen mit sich: Während Regelungen zur Abschiebung in Drittstaaten ohne Vorbeziehung (Art. 14) sowie vertragliche und politische Druckmittel („Hebel“) gegenüber Herkunftsstaaten (Art. 35) bereits angewendet werden können, tritt die Ausweitung der maximalen Abschiebungshaft auf bis zu 30 Monate (Art. 30) erst in einem Jahr in Kraft.
Die Verordnung haben wir hier für Sie verlinkt.