| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Neue Anforderungen beim Deutsch-Test für Zuwanderer ab November 2026
Zum 1. November 2026 treten verschärfte Regelungen für den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) in Kraft, um gezielt Betrugsversuchen entgegenzuwirken. Grundlage hierfür ist eine am 20. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderung der Integrationskurstestverordnung (IntTestV).
Um die Prüfung für das Sprachniveau B1 künftig zu bestehen, müssen zwingend beide schriftlichen Prüfungsteile bearbeitet werden: Neben dem mündlichen Teil muss einer der Abschnitte „Hören und Lesen“ oder „Schreiben“ auf B1-Niveau bestanden werden, während im jeweils anderen Teil mindestens das Niveau A2 erreicht werden muss. Bisher reichte das Bestehen von nur einem der beiden Teile auf B1-Niveau aus.
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