| Aktuell, Mitwirkungspflichten, Prekärer Aufenthalt VG Köln stoppt Vorführungen bei Taliban-Vertretern bei bestehendem Passbesitz

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Praxis von Ausländerbehörden gestoppt, afghanische Staatsangehörige zur Vorbereitung von Abschiebungen bei Vertretern der De-facto-Regierung vorzuführen. In zwei Beschlüssen stellte das Gericht klar, dass solche Anordnungen nach § 82 Abs. 4 AufenthG zur Ausstellung von Passersatzpapieren (PEP) nicht erforderlich sind, wenn den Behörden bereits ein gültiger afghanischer Nationalpass vorliegt. Die pauschale Behauptung der Behörden, für eine Rücknahme sei trotz Passbesitzes ein zusätzliches Dokument der Taliban nötig, reicht als Begründung für diesen Grundrechtseingriff keinesfalls aus (VG Köln, Beschluss vom 16.07.2026 – Az. 12 L 1715/26 und Beschluss vom 20.08.2026 – Az. 11 L 2116/26).

Zudem offenbaren die Entscheidungen gravierende inhaltliche und verfahrensrechtliche Mängel der behördlichen Praxis. Mündliche oder informelle „Absprachen“ zwischen deutschen Stellen und den Machthabern in Kabul bilden keine tragfähige Rechtsgrundlage für Vorführungsanordnungen. Es bleibt völlig unklar, wer die Befragungen konkret durchführt, welche Rechtsstellung diese Personen besitzen und ob unzulässige Gesinnungsprüfungen stattfinden (VG Köln, Beschluss vom 20.08.2026 – Az. 11 L 2116/26). Darüber hinaus drohen Betroffenen erhebliche Gefahren wie Haft und Misshandlung, falls im Rahmen der Anhörung Informationen an Taliban-Vertreter gelangen. Das Ignorieren dieser Risiken stellt einen Ermessensfehler dar (VG Köln, Beschluss vom 16.07.2026 – Az. 12 L 1715/26). In beiden Fällen wurde die aufschiebende Wirkung der Klagen wiederhergestellt bzw. angeordnet.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

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Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeitshilfe und Flyer

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

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Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

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Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

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