| Aktuell, AMMVO/Dublin-Verordnung, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Gutachten: Rechtswidrigkeit von Leistungsausschlüssen in "Dublin-Fällen"
In einem von MdB Clara Bünger (Die Linke) in Auftrag gegebenen Gutachten aus dem Juni 2026 analysiert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags die rechtliche Zulässigkeit von Sozialleistungsausschlüssen in “Dublin-Fällen”. Das Ergebnis: Die vollständige Streichung von Sozialleistungen ist (auch) in Dublin- bzw. jetzt AMMVO-Fällen nicht mit Unionsrecht vereinbar.