| Aktuell, Besonders Schutzbedürftige, Gesundheit Gesundheitsversorgung von Minderjährigen im Grundleistungsbezug
Ein aktuelles Informationsschreiben des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) an die zuständigen kommunalen Leistungsbehörden vom 21.07.2026 erläutert die gesetzliche Neuregelung zur Gesundheitsversorgung minderjähriger Flüchtlinge im AsylbLG-Grundleistungsbezug. Durch die Anpassung haben sie nun Anspruch auf dieselbe medizinische Behandlung wie Minderjährige mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Behandlung von minderjährigen Grundleistungsempfangenden wird von der Krankenkasse übernommen. Das MKJFGFI weist auf das Wahlrecht und die Wahlpflicht bzgl. der Krankenkasse hin.
Das Dokument haben wir hier für Sie verlinkt.