| Aktuell, Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) GEAS: Unabhängiger Monitoring-Mechanismus nimmt Arbeit auf
Im Nachgang zur umfassenden GEAS-Reform ist in Deutschland der unabhängige Monitoring-Mechanismus für Screening- und Asylgrenzverfahren an den Start gegangen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter übernehmen dabei die Überwachung der Grund- und Menschenrechte. Hintergrund sind die neuen beschleunigten Verfahren an den EU-Außengrenzen und Flughäfen, die mit weitreichenden Freiheitsbeschränkungen sowie verpflichtenden Identitäts- und Vulnerabilitätsprüfungen verbunden sind.
Zur Wahrung der Menschenrechte führt das Monitoring Vor-Ort-Besuche in den Einrichtungen durch und betreibt einen niedrigschwelligen Beschwerdemechanismus. Betroffene können vermutete Rechtsverletzungen ab sofort vertraulich per Online-Formular oder Hotline in über zehn Sprachen melden, ohne dass sich dies auf ihr laufendes Asylverfahren auswirkt. Der Mechanismus prüft die Eingaben, leitet sie zur Abhilfe an zuständige Behörden weiter und nutzt die Erkenntnisse für Empfehlungen an Bund und Länder.
Das mehrsprachige Beschwerdeformular ist online unter complaints-border-germany.org sowie complaints-screening-germany.org erreichbar. Weiterführende Details stellt das Institut auf der offiziellen Themenseite zum Unabhängigen Monitoring-Mechanismus im GEAS bereit.