| Aktuell, AMMVO/Dublin-Verordnung Eilentscheidung zum AsylbLG: LSG Baden-Württemberg erklärt Leistungsausschluss in Dublin-Fällen für unionsrechtswidrig
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat den Leistungsausschluss für Personen in sogenannten Dublin-Fällen gekippt. Mit Beschluss vom 30. Juli 2026 im Eilverfahren entschied das Gericht, dass § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG in der bis zum 28. April 2026 geltenden Fassung unionsrechtswidrig und somit unanwendbar ist (Az.: L 7 AY 3689/25 ER-B). Die Richter bezogen sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2026 (Az.: C-621/24). Nach dieser Rechtsprechung muss Asylbewerbern gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) durchgehend ein angemessener Lebensstandard gewährleistet werden. Infolgedessen dürfen betroffenen Leistungsberechtigten die Grundleistungen nicht pauschal entzogen werden.