| Aktuell, Aufenthaltserlaubnis Chancen-Aufenthaltsrecht: Gut 36.000 Menschen haben ein Bleiberecht erreicht
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) wurde Ende 2022 eingeführt. Es gab langjährig Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe, um in dieser Zeit die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Nun liegen neue Zahlen der Bundesregierung vor.
Bis zum 30. September 2026 wurden demnach 91.116 solcher Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Davon haben 36.368 Personen (knapp 40 Prozent) inzwischen einen Aufenthaltstitel nach § 25b (32.233) oder § 25a (4.135) AufenthG erhalten. § 25b betrifft nachhaltig integrierte Erwachsene, § 25a gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene.
Weitere Informationen finden Sie in der Drucksache 21/8852 vom 30.10.2026 ab Seite 18.