| Aktuell, Asylverfahren Bislang keine positive Aufnahmeentscheidung bei überprüften Afghanistan-Fällen
Das Bundesinnenministerium hat in einer ergänzenden Antwort vom 25.09.2026 auf Nachfragen der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Die Linke) Angaben zu Einzelfallprüfungen im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms gemacht. Mit Stand vom 18.09.2026 habe das Ministerium über 25 Fälle entschieden. In sämtlichen Fällen habe die Bundesregierung kein politisches Interesse an einer Aufnahme nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gesehen. Mehr als 40 weitere Fälle hätten sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Prüfung befunden. Das Ministerium erklärte, es berücksichtige die individuellen Belange der Betroffenen bei seinen Entscheidungen. Damit entspreche das Vorgehen aus Sicht der Bundesregierung den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Beschluss vom 22.07.2026. In ihrer ursprünglichen Antwort vom 17.09.2026 hatte die Bundesregierung unter Verweis auf laufende Prüfungen noch keine Angaben zu den Ergebnissen gemacht. Nach einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 18.10.2026 habe das Ministerium inzwischen 32 Einzelfallprüfungen abgeschlossen, weiterhin ausschließlich mit negativen Entscheidungen. Die Zeitung berufe sich auf Angaben aus dem Innenausschuss des Bundestages. Bünger bezweifle angesichts dieser Ergebnisse, dass die Prüfungen tatsächlich ergebnisoffen erfolgten. Das Ministerium betone dagegen, die individuellen Belange zu berücksichtigen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu folgen.