| Aktuell, Zahlen und Fakten Bearbeitungsdauer von Asylanträgen beim BAMF: Bundesregierung legt Zahlen vor
Die Bundesregierung hat Zahlen zur Bearbeitungsdauer von Asylanträgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht. Dies geht aus ihrer Antwort (Drucksache 21/8795) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/8452) hervor.
Bei Anträgen, die vor dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, wurden im laufenden Jahr:
- 45,8 % der Verfahren innerhalb der Sechs-Monats-Frist (Art. 31 Abs. 3 Satz 1 der EU-Richtlinie 2013/32) entschieden.
- 69,1 % der Verfahren innerhalb der 21-Monats-Frist (Art. 31 Abs. 5 der EU-Richtlinie 2013/32) abgeschlossen.
Für Anträge, die ab dem 12. Juni 2026 gestellt wurden, verzeichnet das BAMF höhere Quoten bei der Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1348:
- 92,5 % der Entscheidungen über die Zulässigkeit (gemäß Art. 38 Abs. 1 b, c, d sowie Abs. 2) ergingen innerhalb der vorgesehenen Zwei-Monats-Frist (Art. 35 Abs. 1 Satz 1).
- 98,5 % aller übrigen Verfahrensabschlüsse dieser Gruppe wurden innerhalb von drei Monaten entschieden.