| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW 75 Jahre GFK: Gute Aufnahme in NRW als Grundbedingung fairer Verfahren
Bochum, 28.07.2026
Pressemitteilung 05/2026
75 Jahre GFK: Gute Aufnahme in NRW als Grundbedingung fairer Verfahren
Vor 75 Jahren, am 28.07.1951, verabschiedeten die Vereinten Nationen unter dem Eindruck der leidvollen Vertreibungs- und Verfolgungserfahrungen des Zweiten Weltkriegs die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Seither garantiert dieses – mittlerweile von fast 150 Staaten ratifizierte – Abkommen die unveräußerlichen Rechte von schutzsuchenden Menschen und bildet den unumstößlichen Grundpfeiler des völkerrechtlichen Flüchtlingsschutzes.
Ein zentrales Prinzip der GFK ist das sog. Non-Refoulement-Gebot, welches die Zurückweisung von Flüchtlingen in Staaten verbietet, in denen ihnen Verfolgung bzw. schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, müssen Aufnahmestaaten Zugang zu fairen und individuellen Asylverfahren und effektiven Rechtsschutz gewährleisten. Dies droht durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) systematisch ausgehebelt zu werden.
„Insbesondere die erhebliche Ausweitung sog. sicherer Herkunftsländer birgt die Gefahr, dass auch in NRW die Asylanträge vieler Schutzsuchender nicht mehr sorgfältig individuell geprüft, sondern in Schnellverfahren abgehandelt werden“, kritisiert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Gerade vulnerable Personen können, wenn sie nicht als solche erkannt und behandelt werden, durch das Raster fallen und trotz Schutzbedarfs abgelehnt werden.“
Die schwarz-grüne Landesregierung muss deshalb zeitnah ein schon seit Jahren rechtlich vorgesehenes Verfahren für die frühzeitige und verlässliche Erkennung der besonderen (Schutz-)Bedürfnisse von geflüchteten Menschen auf Grundlage eines wirksamen Identifizierungskonzepts im Aufnahmesystem umsetzen. Nur durch lückenlose Erfassung möglicher Vulnerabilitäten können diese sowohl bei Unterbringung und Versorgung als auch im Rahmen des Asylverfahrens Berücksichtigung finden. Die Wahl zentral gelegener statt abgeschiedener Standorte für Landeseinrichtungen würde in diesem Zusammenhang etwa eine bessere Erreichbarkeit von Fachärztinnen und spezialisierten Beratungsstellen garantieren, aber auch für andere Schutzsuchende z. B. den Zugang zu Rechtsanwältinnen und kommunalen Anlaufstellen verbessern.
Innerhalb der Einrichtungen braucht es u. a. geeignete Rückzugsräume, wo Schutzsuchende in Ruhe ihre Fluchtgeschichte aufarbeiten und sich auf die Anhörung beim BAMF vorbereiten können. Auch muss das Land angesichts des drohenden Kahlschlags bei der – schon jetzt nicht ansatzweise bedarfsdeckenden – bundesgeförderten nicht-behördlichen Asylverfahrensberatung (AVB) für ein flächendeckendes, unabhängiges Beratungsangebot in den Unterkünften sorgen.
„Das eindeutige Bekenntnis zum Flüchtlingsschutz in der GFK stellt eine beachtliche historische Errungenschaft und zugleich einen aktiven Auftrag dar. Dies muss wieder im Zentrum der Flüchtlingspolitik aller politischen Ebenen stehen!“, mahnt Naujoks.
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e. V.
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