| Aktuell, In eigener Sache, Jubiläum 40 Jahre Flüchtlingsrat NRW – Warum sich eine Mitgliedschaft (für jeden) lohnt.
Für Menschen. Für Rechte. Für alle.
Der Flüchtlingsrat NRW e.V. richtet seine Angebote ganz bewusst an „alle“, so lässt es schon der Jubiläumsslogan erkennen. Jede und jeder ist zu den Mitgliedsversammlungen eingeladen, kann sich für die Verteiler zum Erhalt aktueller Informationen und Publikationen anmelden und auf der Website die Informationsmaterialien bestellen. Warum also Mitglied werden? Die Bedeutung einer Mitgliedschaft im Flüchtlingsrat NRW steht in diesem Monat im Fokus seiner Jubiläumskampagne.
Eine Mitgliedschaft beim Flüchtlingsrat NRW ist mehr als ein symbolisches Zeichen: Mit Mitgliedsbeiträgen finanziert der Flüchtlingsrat NRW konkrete Projekte (bzw. bringt den erforderlichen Eigenanteil für solche auf) und Kampagnen, die nicht förderfähig sind. . Neben Spenden und Fördermitteln sind Mitgliedsbeiträge damit eine wesentliche Finanzierungsgrundlage. Auch die Mittel, die der Flüchtlingsrat NRW durch Förderung erhält, sind direkt an seine eigenen finanziellen Quellen gebunden, da für eine Förderung auch ein Eigenanteil erbracht werden muss. Mitglieder sichern also die Unabhängigkeit des Vereins und ermöglichen es, Projekte zu realisieren, die nicht von zweckgebundenen Fördergeldern abhängen. So kann der Flüchtlingsrat NRW beispielsweise Informations- und Schulungsmaterialien für Ehrenamtliche erstellen und drucken lassen. Auch Kosten für Flyer, Broschüren und Plakate werden teilweise durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt. Diese Materialien werden etwa bei Infoständen auf Veranstaltungen verteilt oder an Beratungsstellen weitergegeben. Mitglieder können auch die Betreuung dieser Infostände übernehmen, um Menschen über die Situation von Schutzsuchenden und Unterstützungsangebote zu informieren.
Dank der Beiträge kann der Flüchtlingsrat NRW außerdem Veranstaltungen wie Fachtage und die Verleihung des Ehrenamtspreises organisieren. Die feierliche Veranstaltung zur Verleihung des Ehrenamtspreises, die im November 2026 bereits zum sechsten Mal stattfinden wird, bringt Initiativen aus dem ganzen Bundesland zusammen. Ohne die Finanzierung durch Mitglieder wären solche Aktivitäten nur eingeschränkt möglich. Solche Großprojekte benötigen derzeit allerdings noch zusätzliche Mittel aus zusätzlichen Spenden und Fördermitteln.
Der Flüchtlingsrat NRW veröffentlicht außerdem regelmäßig Flyer und Broschüren, zum Beispiel zu aufenthaltsrechtlichen Themen, die über Entwicklungen im Asylrecht aufklären und die Öffentlichkeit sensibilisieren. Hinter vielen dieser Publikationen steht ein hoher Rechercheaufwand und der Flüchtlingsrat NRW bemüht sich aktuell darum, mehr aktive Mitglieder, die etwa als Lokalberichterstatter Informationen einbringen, die der Flüchtlingsrat NRW für Publikationen etc. nutzen kann, zu akquirieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Mitglieder geben uns eine starke Stimme in der Politik. Je größer der Mitgliederkreis, desto stärker die Lobby für Schutzsuchende. Auf der Kampagnenseite des Flüchtlingsrat NRW heißt es nicht umsonst: „Mit einer Mitgliedschaft im Flüchtlingsrat NRW helfen Sie uns, unsere Unabhängigkeit zu garantieren. Es geht vor allem darum, zu zeigen, dass wir viele sind. Je mehr wir sind, desto stärker unsere Stimme!“.
Mitglied werden heißt zudem, Teil eines Netzwerks zu sein. Als Mitglied kann man aktiver bei den regelmäßigen Mitgliederversammlungen teilnehmen, als es die interessierten Besucherinnen können. Hier entscheiden die Mitglieder über wichtige Vereinsbelange und wählen den Vorstand. Gleichzeitig bietet die Mitgliederversammlung Raum für Austausch. Mitglieder und weitere Interessierte treffen sich bei Tagungen und Arbeitsgruppen und profitieren so vom erweiterten Netzwerk. Viele erfahrene Ehrenamtliche engagieren sich bereits in lokalen Flüchtlingsinitiativen – als Mitglied im FRNRW wird man Teil dieses starken Netzwerks.
Kurz gesagt: Ihre Mitgliedschaft leistet einen konkreten Beitrag zur Flüchtlingshilfe in NRW, stärkt die kollektive Stimme und ermöglicht vielseitige Aktivitäten des Flüchtlingsrat NRW.
Auch in der Zukunft will der Flüchtlingsrat NRW diese Arbeit fortsetzen. Er möchte lokal vor Ort wieder verstärkt an Veranstaltungen teilnehmen und Position beziehen. Doch dafür braucht es auch von der Seite der Mitglieder frische Ideen und Tatendrang. Die Mitgliedschaften sind für den Flüchtlingsrat NRW unerlässlich und heute vielleicht wichtiger denn je. Denn Landesmittel, Ressourcen und Förderungen werden knapper und eigenständige finanzielle Grundlage wird damit wichtiger, damit die Geschäftsstelle weiterhin existieren kann. Ohne eine stabile Basis von Mitgliedschaften kann der Flüchtlingsrat NRW e.V. in der Zukunft nicht bestehen.
Neue Mitglieder sind demnach nicht nur wichtig, um in bestehende Strukturen eingegliedert zu werden – Sie sollen den Flüchtlingsrat NRW der Zukunft formen, mitgestalten und verkörpern.
FAQ zur Mitgliedschaft:
Wer kann Mitglied werden?
Alle, die den Vereinszweck unterstützen. Die Satzung erlaubt ordentliche Mitgliedschaft natürlichen Personen ab 18 Jahren, juristischen Personen, Vereinigungen, Kirchengemeinden oder religiösen Gruppen.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge legt die Mitgliederversammlung fest. Für Einzelpersonen sind mindestens 60 €/Jahr, für Organisationen 100 €/Jahr vorgesehen. Die Zahlung kann halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Wo und wie melde ich mich an?
Der Flüchtlingsrat NRW bietet auf seiner Website ein Online-Mitgliedschaftsformular an.
Welche Informationen werden benötigt?
Im Formular werden persönliche Daten abgefragt: Name, Adresse, Kontakt (Telefon/E-Mail) und bei juristischen Personen der Name der Organisation. Auch die Zahlungsweise (halb-/jährlich) und Kontodaten (IBAN/BIC) sind einzutragen.
Wie erfahre ich als Mitglied Neuigkeiten?
Mitglieder erhalten regelmäßig den Rundbrief „Schnellinfo“, der über aktuelle Asylpolitik, Publikationen und Termine informieren. Zudem lädt der Flüchtlingsrat NRW über einen E-Mail-Verteiler zu jeder Mitgliederversammlung ein.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Jedes Mitglied hat bei der Mitgliederversammlung eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Hier können Mitglieder Anträge stellen und über Satzungsänderungen, Berichte des Vorstands oder Wahlen abstimmen.
Wann endet meine Mitgliedschaft?
Sie kann jederzeit zum Monatsende durch schriftliche Kündigung beendet werden. Der Austritt muss dem Vorstand angezeigt oder in der Versammlung protokolliert werden. Bis zur Kündigung bleiben die Mitgliedschaftsrechte bestehen, danach ruhen sie.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auf der FRNRW-Website unter „In eigener Sache → Unterstützen → Mitglied werden“ und in der Satzung des Vereins.

