| Wohnsitzauflage Keine Wohnsitzregelung bei im Inland geborenen Kindern
Anbei finden Sie die Antwort des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf eine schriftliche Anfrage der Grünen bezüglich der Erteilung von Wohnsitzverpflichtungen für im Inland geborene Kinder.
Das BMI stellt zutreffend fest, dass „wenn eine Wohnsitzauflage zugezogener Schutzberechtigter abgelaufen ist, soll nicht die Geburt eines Kindes zu einer neuen Wohnort- bzw. Bundeslandbindung der gesamten Familie führen“.
Die Antwort in voller Länge finden Sie hier.