| Rechtsprechung Gebühr für Verlassenserlaubnis unzulässig
OVG Magdeburg, 26.10.2011: Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat am 26.10.2011 entschieden, dass es keine Grundlage für das Erheben einer Gebühr für so genannte Verlassenserlaubnisse gibt (Az. 2 L 44/10). Bislang verlangten einige Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt eine Gebühr von 10,00 Euro für das Ausstellen einer solchen Erlaubnis.