| Familienzusammenführung Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten
Das angekündigte Webportal des Auswärtigen Amtes zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten ist nun eingerichtet und hier online zugänglich.
Das Portal ist abrufbar in deutsch, englisch und arabisch und bietet Informationen bezüglich der Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge. Außerdem kann online direkt eine fristwahrende Anzeige nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG gestellt werden.
Den entsprechenden Flyer des Auswärtigen Amtes finden Sie hier.