| Sichere Herkunftsstaaten VG Osnabrück legt Bundesverwaltungsgericht Verfassungsmäßigkeit der Einstufung Georgiens vor
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat dem Bundesverwaltungsgericht die Frage vorgelegt, ob die gesetzliche Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach Auffassung der 3. Kammer verletzen die entsprechenden Regelungen des Asylgesetzes das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Asyl. Die Richter begründen dies damit, dass in Georgien derzeit keine landesweite, die gesamte Bevölkerung vor Verfolgung schützende Sicherheit gewährleistet sei
Lesen Sie hier die Presseinformation des Verwaltungsgericht Osnabrück vom 16.07.2026.