| Aufenthaltserlaubnis VG Düsseldorf lehnt aufenthaltsrechtliche Ansprüche aus in Deutschland nicht anerkannter Ehe ab
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 03.06.2025 entschieden, dass eine per Videotelefonie nach dem Recht des US-Bundesstaates Utah geschlossene Ehe in Deutschland unwirksam ist. Auch wenn sie in Bulgarien anerkannt wurde.
Ein türkischer Staatsangehöriger hatte gegen seine Abschiebung und für eine Aufenthaltskarte als Ehepartner einer bulgarischen EU-Bürgerin geklagt. Das Gericht stellte klar, dass Eheschließungen, bei denen die Beteiligten ihre Erklärungen in Deutschland abgeben, nur in der hier vorgeschriebenen Form wirksam sind. Auch das EU-Recht begründet in diesem Fall keine Anerkennungspflicht.
Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor die hier abgerufen werden kann.