| Dublin-Verordnung VG Berlin stoppt erneut Grenzzurückweisung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die pauschale Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen erneut für rechtswidrig erklärt.
Im konkreten Eilverfahren verpflichteten die Richter die Bundespolizei, einem 29-jährigen Mann aus Eritrea die Einreise über die polnische Grenze zu gestatten. Nach Ansicht des Gerichts verstoßen direkte Abweisungen gegen EU-Recht: Sobald an der Grenze ein Schutzersuchen geäußert wird, muss zwingend ein geordnetes Dublin-Verfahren eingeleitet werden. Nationale Kontrollmaßnahmen dürfen das europäische Asylrecht nicht aushebeln.
Das Urteil (28 L 270/26 A) vom 22.05.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.

