| Aufenthaltsgestattung und Duldung VG Augsburg stoppt Abschiebung einer vulnerablen Person nach Griechenland
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 28. April 2026 (Az. Au 10 K 25.36545) die Abschiebung einer transsexuellen Frau nach Griechenland untersagt. Obwohl die Klägerin dort bereits internationalen Schutz erhalten hatte, stellte das Gericht fest, dass ihr aufgrund ihrer psychischen Instabilität eine unmenschliche Behandlung durch drohende Verelendung drohe. Besonders bemerkenswert ist die Begründung der Einzelrichterin, die ihre zunächst ablehnende Haltung nach der persönlichen Anhörung korrigierte und die spezifische Vulnerabilität anerkannte.

