| Ukraine, Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen Erlass aus dem MKJFGFI: Anrechnung der aus der Ukraine geflüchteten Personen auf die FlüAG-Erfüllungsquote
Anbei finden Sie einen aktuellen Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2022 in Bezug auf die Anrechnung der aus der Ukraine geflüchteten Personen auf die FlüAG-Erfüllungsquote vor dem Hintergrund des Rechtskreiswechsels ukrainischer Geflüchteter zum 1.6.2022.