| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Zwei positive Eilrechtsbeschlüsse zum AsylbLG
Anbei finden Sie zwei positive Eilrechtsbeschlüsse des Sozialgerichts Oldenburg vom 18. und 20. Februar 2020.
Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 7 AsylbLG sind laut den Beschlüssen des SG Oldenburg bei noch laufendem Klageverfahren gegen Abschiebungsanordnung rechtswidrig.
Den Beschluss vom 18. Februar 2020 finden Sie hier sowie hier den Beschluss vom 20. Februar.