| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen SG Landshut: Volle AsylbLG-Beträge auch für Alleinstehende in Sammelunterkunft
Anbei finden Sie ein Urteil des Soozialgericht Landshut vom 24. Oktober 2019.
Dem Urteil zufolge sind Kürzungen der Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene in Sammelunterkünften auf 90 % des AsylbLG-Regelsatzes wegen angeblichen Zusammenwirtschaftens von Asylbewerbern als Schicksalgemeinschaft wie bei Ehepaaren mangels Bedarfsermittung verfassungswidrig.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.