| Sozialleistungen NRW veröffentlicht Anwendungshinweise zur Bezahlkarte
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die offiziellen Rahmenbedingungen für die schrittweise Einführung der Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekannt gegeben. Das Dokument dient den kommunalen Leistungsbehörden als verbindlicher Leitfaden zur Umsetzung der Bezahlkartenverordnung. Es regelt die landesweit einheitliche Ausgestaltung, die rechtlichen Grundlagen der bargeldlosen Leistungsgewährung sowie die Voraussetzungen für Härtefälle und Ausnahmeregelungen in den Kommunen.
Das Dokument haben wir hier für Sie verlinkt.
Für weitere Informationen zur Bezahlkarte schauen SIe in unseren Artikel “Bezahlkarte in NRW - Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten in der Praxis”.

