| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen LSG Niedersachsen-Bremen kritisiert Vereinbarkeit von Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG mit menschenwürdigen Existenzminimum
Anbei finden Sie ein Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 9. April 2020.
In dem Beschluss stellt das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Frage, dass Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG mit der durch das Grundgesetz garantierten Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.