| Aktuell, Sozialleistungen, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Beschlüsse des SG Karlsruhe zur Aufhebung der Leistungsbewilligung
Das Sozialgericht Karlsruhe hat zwei Beschlüsse, einmal vom 19. Februar (Az. S 12 AY 424/25 ER) und vom 25. Februar 2025 (Az. S 12 AY 379/22 ER) veröffentlicht, in denen hervorgeht, dass § 1 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG offenkundig gegen höherrangiges Recht verstößt und sowohl evident verfassungswidrig als auch evident europarechtswidrig sei. Alle Leistungsempfänger dürften darum darauf vertrauen, dass dieser Leistungsausschluss weder von Asylbewerberleistungsbehörden noch von Sozialgerichten angewandt werde.
Hier finden Sie den Beschluss vom 19. Februar 2025 und unter diesem Link den Beschluss vom 25. Februar 2025