| Sichere Herkunftsstaaten Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit der seit 2014 angeblich "sicheren Herkunftsländer"
Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ v. 6. November 2014 von Prof. Dr. Norman Paech. Im Auftrag des EUROPEAN ROMA AND TRAVELLERS FORUM (ERTF) hat Prof. Dr. Norman Paech am 24. März 2015 dem Bundesverfassungsgericht sein Gutachten vorgelegt.