| Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen Unabhängige Beschwerde- und Informationsstelle Flucht (UBIF) beginnt mit der Annahme von Beschwerden
Seit dem 3. Juni 2019 nimmt die Unabhängige Beschwerde- und Informationsstelle Flucht (UBIF) Beschwerden zur Situation und Problemen von Geflüchteten auf, die Verletzungen von Menschenrechten, versagte/verhinderte Teilhabe, Diskriminierung oder andere Probleme aus diversen Lebensbereichen betreffen können. Die Zuständigkeit beschränkt sich auf Bochum bzw. Ereignisse in Bochum.
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